Sorgerechtsentscheidungen ausländischer Stellen sind grundsätzlich anzuerkennen
Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 29. November 2012 über die Anerkennung ausländischer Sorgerechtsentscheidungen in Deutschland:
"Deutsche Behörden und Gerichte müssen ausländische Sorgerechtsentscheidungen im Visumverfahren grundsätzlich anerkennen. Sie dürfen diese nur dann außer Acht lassen, wenn ihre Anwendung mit der öffentlichen Ordnung offensichtlich unvereinbar ist."
(Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht)
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