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Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro – auch Minijob-Grenze wird angehoben

Stand: 10.2026 – Autoren: Rechtsanwalt Volker Mauch, Rechtsanwalt Till Heinrich

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2027 erneut. Nachdem seit Jahresbeginn 2026 ein Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde gilt, erhöht er sich ab 2027 auf 14,60 Euro brutto je Stunde.

Die Anpassung wirkt sich auch auf die Verdienstgrenze für Minijobs aus. Diese liegt im Jahr 2026 bei 603 Euro monatlich und steigt ab dem 1. Januar 2027 auf 633 Euro im Monat.

Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 40 Wochenstunden entspricht der Mindestlohn einem monatlichen Bruttolohn von rund 2.409 Euro im Jahr 2026. Ab 2027 steigt dieser Betrag auf etwa 2.531 Euro brutto monatlich.

Arbeitgeber sollten daher rechtzeitig prüfen, ob Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen angepasst werden müssen. Auch für Beschäftigte kann sich eine Überprüfung lohnen – insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohns und die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung.