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Neue Gehaltsgrenzen 2027 für die Blaue Karte EU und weitere Aufenthaltstitel

Die Gehaltsgrenzen für Fachkräfte und qualifizierte Arbeitskräfte im deutschen Aufenthaltsrecht werden zum 1. Januar 2027 angepasst. Grundlage der Berechnung ist die neue Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung von 8.850 € monatlich (106.200 € jährlich).

Gehaltsgrenze Blaue Karte EU 2027

Große Blaue Karte EU (hochqualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss in allen Berufen)

  • 53.100 € pro Jahr
  • 4.425 € pro Monat (brutto)

Kleine Blaue Karte EU (hochqualifizierte Beschäftigungen in Engpassberufen oder für Berufsanfänger)

  • 48.108,60 € pro Jahr
  • 4.009,05 € pro Monat (brutto)

Gehaltsgrenzen 2027 bei weiteren Aufenthaltstiteln

  • Fachkräfte über 45 Jahren: 58.410 €/Jahr / 4.867,50 €/Monat
  • Beschäftigungen nach § 6 BeschV (ohne Tarifbindung Arbeitgeber): 47.790 €/Jahr / 3.982,50 €/Monat
  • Pflegefachkräfte, LKW-Fahrer, Westbalkan-Regelung über 45: 58.410 €/Jahr / 4.867,50 €/Monat