Schwerpunkt: Business Immigration
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Schwerpunkt: Business Immigration

Deutschland bietet internationalen Gründern, Investoren und Unternehmern einen der stabilsten und attraktivsten Wirtschaftsmärkte weltweit. Die Rechts- und Fachanwälte von vpmk bieten eine umfassende strategische Beratung und maßgeschneiderte Lösungen für internationale Mandantinnen und Mandanten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Unternehmensgründung in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis für sich selbst, Ihre Familie oder Ihr gesamtes Team zu kombinieren.

Als hochspezialisierte Kanzlei mit über 25 Jahren Erfahrung im Migrationsrecht sowie im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch das gesamte Verfahren. Unser Team aus spezialisierten Anwältinnen und Anwälten sowie erfahrenen Legal Case Managerinnen und Managern hat bereits hunderte vergleichbare Fälle erfolgreich realisiert.

Kontaktieren Sie uns für ein erstes Gespräch – wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Geschäftsidee kennenzulernen!

Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG)

Sie planen, allein oder als Mehrheitsgesellschafter ein Unternehmen in Deutschland aufzubauen? In dieser Konstellation ist das Visum zur selbstständigen Tätigkeit gemäß § 21 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in der Regel der richtige Weg. Da Sie das volle unternehmerische Risiko tragen und die Geschicke der Firma uneingeschränkt selbst lenken, gelten Sie im Sinne des deutschen Rechts als selbstständig.

Zwar stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen an solche Vorhaben und das aufenthaltsrechtliche Verfahren ist verhältnismäßig komplex. Gleichzeitig bietet Ihnen die Leitung des eigenen Unternehmens enorme unternehmerische Freiheiten. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der strategischen Ausrichtung Ihres Projekts, sondern führen Sie auch sicher durch das gesamte Prüfverfahren.

Der Businessplan

Die Basis des Verfahrens ist ein tragfähiger Businessplan. Die Entscheidung über Ihren Visumsantrag hängt maßgeblich von der Qualität dieser Gründungsunterlagen ab. Die zuständige Ausländerbehörde entscheidet hierbei nicht allein, sondern bindet externe Fachstellen ein – darunter die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer (HWK) sowie die lokale Wirtschaftsförderung. Diese Instanzen prüfen Ihr Konzept anhand des Businessplans auf Herz und Nieren. Ein lückenhafter oder unrealistischer Plan führt fast unweigerlich zur Ablehnung des Antrags.

Neben einem stringenten Geschäftskonzept müssen Sie spezifische aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllen:

Wirtschaftliches Interesse und regionales Bedürfnis: Es muss dargelegt werden, dass für Ihr Geschäftsmodell in Deutschland und insbesondere in Ihrer angestrebten Zielregion ein echter wirtschaftlicher Bedarf besteht.

Positive Auswirkungen auf die Wirtschaft: Ihr Unternehmen muss einen Mehrwert für den Wirtschaftsstandort generieren. Das kann beispielsweise durch technologische Innovationen, Investitionen oder die gezielte Schaffung von Arbeitsplätzen geschehen.

Gesicherte Finanzierung: Sie müssen einen Finanzplan vorlegen, der die Finanzierung des Unternehmens sowie den Lebensunterhalt für Sie und Ihre Familie glaubhaft nachweist. Neben realistischen Umsatzprognosen sind hierbei der Nachweis von Eigenkapital oder verbindliche Kreditzusagen entscheidend.

Das vpmk Gründungspaket für Business Immigration

Der Schlüssel zu einem effizienten Verfahren liegt in der klugen rechtlichen Ausgestaltung des Vorhabens, kombiniert mit einer engen persönlichen Begleitung durch unsere Experten. Wir koordinieren das gesamte Verfahren an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht, Betriebswirtschaft und Aufenthaltsrecht.

Unser Angebot gliedert sich in drei Kernbereiche:

1. Gesellschaftsrechtliche Strukturierung & Gründung (Corporate Law)

Das Verfahren beginnt immer mit der strategischen Strukturierung. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Gesellschaftsstruktur.

Im nächsten Schritt kümmern wir uns um die formelle Gründung des Unternehmens. Da dieser Prozess vor einem deutschen Notar abgewickelt werden muss, stellt dies im Ausland ansässige Mandanten oft vor praktische Probleme. Wir übernehmen daher die komplette Durchführung für Sie: In der Regel müssen Sie lediglich einmal eine deutsche Botschaft oder ein Konsulat in Ihrer Nähe aufsuchen, um die notwendigen Unterschriften zu leisten. Wir erstellen die maßgeschneiderten Gesellschaftsverträge, koordinieren die Notartermine und kümmern uns um die Eintragungen im Handelsregister, beim Gewerbeamt und im Transparenzregister.

Den Abschluss des Gründungsprozesses bildet der Kapitalnachweis auf dem neuen Firmenkonto. Da die Kontoeröffnung für ausländische Gründer ohne Wohnsitz in Deutschland oft eine große Hürde darstellt, bieten wir Ihnen auch hierfür engmaschige Unterstützung und praxistaugliche Lösungen an, damit sich die Gründung nicht verzögert.

2. Strategische Businessplanung & Tragfähigkeitsprüfung

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Erstellung eines detaillierten, behördenkonformen Businessplans. Bei Bedarf helfen unsere Wirtschaftsexperten dabei, Ihr Geschäftskonzept zu finalisieren und die Markt- und Wettbewerbssituation in Deutschland präzise zu analysieren.

Unsere Beratung umfasst auch die Erstellung einer fundierten Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsvorschau für die ersten drei Geschäftsjahre, um die dauerhafte Tragfähigkeit der Firma und die lückenlose Sicherung Ihres Lebensunterhalts nachzuweisen.

3. Das Aufenthaltsverfahren (Immigration Law)

Wir strukturieren und organisieren die Zusammenstellung aller Antragsunterlagen für das nationale Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Die Antragstellung wird von unseren spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbereitet. Wir reichen die vollständigen Unterlagen zusammen mit einem fundierten, individuellen Begleitschreiben ein, in dem wir den Behörden detailliert darlegen, dass alle Kriterien des § 21 AufenthG erfüllt sind. Wir begleiten das gesamte Verfahren, organisieren die nötigen Behördentermine und stehen Ihnen auf Wunsch auch bei Terminen vor Ort zur Seite.

Ablauf, Dauer und Ausblick

Die Dauer des eigentlichen Gründungsprozesses hängt im Wesentlichen von Ihrer Mitarbeit und der Terminvergabe der deutschen Behörden ab. In der Regel lässt sich die Gründung innerhalb von 4 bis 6 Wochen abwickeln – bei Bedarf auch erheblich schneller.

Da beim Visum zur selbstständigen Tätigkeit nach § 21 AufenthG die internen Prüfschleifen über die Kammern und Wirtschaftsförderungen laufen, ist das anschließende aufenthaltsrechtliche Verfahren relativ zeitaufwendig. Nach Einreichung aller Unterlagen bei der Botschaft oder dem Konsulat nimmt das behördliche Prüfverfahren meist 3 bis 6 Monate in Anspruch.

Bei einem positiven Bescheid wird die Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige in der Regel zunächst für bis zu drei Jahre ausgestellt.

Der große Vorteil des Weges über den § 21 AufenthG ist die Aussicht auf eine unbefristete Niederlassungserlaubnis: Wenn Sie Ihr Unternehmen erfolgreich am Markt etablieren und der Lebensunterhalt Ihrer Familie dauerhaft gesichert ist, können Sie bereits nach drei Jahren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erhalten. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber den meisten anderen Einwanderungswegen.

Realisieren Sie Ihr Gründungsvorhaben in Deutschland mit vpmk

Überlassen Sie Ihren wirtschaftlichen Neustart und Ihren Aufenthaltstitel nicht dem Zufall. Mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung im Einwanderungsrecht wissen wir genau, worauf die Kammern und Behörden bei einer Selbstständigkeit achten und wie ein Businessplan aufgebaut sein muss, um zu überzeugen.

Möchten Sie die Chancen für Ihr Gründungsprojekt prüfen lassen? Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit unseren Experten.

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