Gründung und Verwaltung von Gesellschaften
Schwerpunkt: Niederlassung und Tochtergesellschaft

Der Schritt auf den deutschen Markt eröffnet internationalen Unternehmen herausragende Wachstumschancen. Bei der strategischen Planung ist vor Markteintritt zu entscheiden, ob eine rechtlich eigenständige Tochtergesellschaft gegründet werden soll oder ob eine Zweigniederlassung die bessere Wahl ist.

Die für Sie optimale Struktur hängt maßgeblich davon ab, welchen Marktauftritt Sie in Deutschland anstreben, welche Haftungsrisiken Sie tragen möchten und wie viel organisatorischen Aufwand Sie investieren wollen.

Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei begleiten wir ausländische Unternehmen seit über zwei Jahrzehnten unter anderem bei diesem Prozess und entwickeln mit diesen die optimale Lösung. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede, Vorteile und Fallstricke auf.

Die Zweigniederlassung

Eine Zweigniederlassung (Branch Office) ist rechtlich keine eigene Gesellschaft, sondern eine reine Erweiterung Ihrer ausländischen Hauptgesellschaft. Verträge werden direkt mit der Muttergesellschaft geschlossen, was im Gegenzug bedeutet, dass diese auch unbeschränkt und direkt für alle Geschäfte und Risiken in Deutschland haftet.

Der zentrale Vorteil liegt in der schnellen und einfachen Errichtung, da kein neues Unternehmen gegründet und kein Stammkapital aufgebracht werden muss. Dies eignet sich primär für einen ersten, bewusst schlank gehaltenen Markttest.

Aus unserer Erfahrung zeigt sich aber, dass dieser vermeintlich geringere Verwaltungsaufwand in der Praxis oft nicht die gewünschte organisatorische Entlastung bringt. Die Zweigniederlassung muss in der Regel eine eigene Buchhaltung nach deutschem Recht führen und hier Steuererklärungen abgeben. Das führt nicht selten zu erheblich höheren Beratungskosten, als es bei einer selbstständigen Tochtergesellschaft der Fall wäre. Zudem erschweren deutsche Banken in solchen Konstellationen die Kontoeröffnung spürbar.

Die Tochtergesellschaft

Die Gründung einer Tochtergesellschaft – meist in der bewährten Rechtsform der GmbH – ist formell aufwendiger, bietet jedoch immense strategische und organisatorische Vorteile. Die Tochtergesellschaft ist ein rechtlich eigenständiges Unternehmen. Auch wenn die Muttergesellschaft über ihre Inhaberschaft die Richtung vorgibt, agiert die Tochter im Alltag autark. Für viele unserer Mandanten ist diese Struktur die erste Wahl:

  • Es gibt eine strikte Haftungstrennung („Asset-Protection“). Die Tochter-GmbH haftet grundsätzlich nur mit ihrem eigenen Vermögen. Gerät das Deutschland-oder Europageschäft in Schieflage, ist das Vermögen der ausländischen Muttergesellschaft effektiv vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Im modernen Risikomanagement ist das für viele Mandanten ein unverzichtbarer Baustein.
  • Die eigenständige deutsche Gesellschaft genießt häufig ein erheblich besseres Marktstanding. Eine deutsche GmbH signalisiert Kunden, Banken und Behörden langfristige Verbindlichkeit und schafft Vertrauen. Sie bietet eine starke lokale Identität. Dies ist auch im Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte entscheidend, da Top-Talente die Sicherheit eines deutschen Arbeitsvertrags suchen. Dies zählt weiterhin zu den größten Stärken des deutschen Arbeitsmarktes.
  • Die deutsche GmbH hat einen besseren Zugang zu Ausschreibungen und Fördermitteln. Insbesondere bei größeren B2B-Verträgen, öffentlichen Ausschreibungen sowie dem Zugang zu staatlichen Subventionen und Forschungsförderungen ist eine deutsche Gesellschaft oft zwingende Voraussetzung oder zumindest ein massiver Wettbewerbsvorteil.
  • Nicht zuletzt ist die Tochtergesellschaft aber auch steuerrechtlich attraktiv. Über das sogenannte Schachtelprivileg sind Gewinnausschüttungen (Dividenden) der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft zu 95 % steuerfrei. Voraussetzung ist aber, dass diese mindestens 10 % der Anteile hält. Auch beim späteren Verkauf von Anteilen bleibt der Veräußerungsgewinn unter denselben Bedingungen zu 95 % steuerfrei. Das ist ein entscheidender Faktor für Private-Equity- und Venture-Capital-Strukturen.

Der Gründungsprozess einer Tochtergesellschaft für ausländische Unternehmen

Die Gründung einer Tochter-GmbH folgt einem klar strukturierten Ablauf, beginnend mit der Strukturplanung über die notarielle Beurkundung und die Einzahlung des Stammkapitals auf ein deutsches Geschäftskonto bis hin zur Eintragung im Handelsregister sowie den anschließenden Gewerbe- und Steueranmeldungen.

Die größte Hürde für internationale Unternehmen liegt hierbei fast immer im Nachweis der eigenen Existenz und Vertretungsberechtigung. Das deutsche Handelsregister fordert je nach Sitzstaat der Muttergesellschaft beglaubigte Registerauszüge, häufig auch mit Apostille oder Legislation, oder Directors’ Resolutions.

Unser Angebot

Überlassen Sie Ihren Markteintritt nicht dem Zufall. Die spezialisierten Rechtsanwälte von vpmk setzen bereits seit über zwei Jahrzehnten erfolgreich Gesellschaftsstrukturen für internationale Unternehmer und Konzerne um. Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für jede Konstellation.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung für Ihren Erfolg in Deutschland. Kontaktieren Sie uns für ein erstes Beratungsgespräch – wir entwickeln das tragfähige Fundament für Ihr internationales Wachstum.

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