GmbH-Anteilskauf und Share-Deal
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Schwerpunkt: GmbH-Anteilskauf und Share-Deal

Der Kauf und Verkauf von GmbH-Geschäftsanteilen gehört zu den bedeutendsten Vorgängen im Gesellschaftsrecht. Sei es die strategische Aufnahme neuer Gesellschafter, der Einstieg von Investoren im Rahmen von Finanzierungsrunden, die Anpassung interner Unternehmensstrukturen oder die Vorbereitung einer geordneten Unternehmensnachfolge – es gibt viele Gründe, warum Anteile verkauft und gekauft werden.

Bei einem Share Deal werden die Anteile an der Gesellschaft als Ganzes oder zumindest in wesentlichen Teilen verkauft.

Der Verkauf von Anteilen ist zum Schutz aller Beteiligten mit strengen Formvorschriften verbunden. Anders als börsennotierte Aktien lassen sich GmbH-Anteile nicht formlos übertragen, sondern müssen zwingend durch einen notariell beglaubigten Kauf- und Abtretungsvertrag formal beurkundet werden. In Deutschland ist die Übertragung von GmbH-Anteilen ohne Notar immer rechtlich unwirksam. Dies sichert die Rechtmäßigkeit des Vorgangs und schützt die Interessen aller Parteien.

In der Regel wird vor dem eigentlichen Kauf eine detaillierte Prüfung des Unternehmens durchgeführt. Bei dieser sogenannten Due Diligence durchleuchtet der Käufer die rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Verhältnisse der GmbH, um den tatsächlichen Wert der Anteile zu bestimmen und Risiken zu minimieren.

Werden sich die Parteien einig, wird der Kauf- und Abtretungsvertrag verfasst, der neben der konkreten Beschreibung der zu übertragenden Anteile und dem vereinbarten Kaufpreis auch weitere wichtige Regelungen enthält. So werden dort Garantien und Haftungsfreistellungen und der genaue wirtschaftliche Übergangstermin geregelt. Aber auch flexible Komponenten wie spätere Gewinnbeteiligungen und Earn-Outs oder Rückkaufrechte sowie möglicherweise der Eintritt in bestehende Gesellschafter- und Investorenvereinbarungen können dort geregelt werden.

Nach der Beurkundung erfolgt die Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises sowie (falls vereinbart) die Umsetzung weiterer Bedingungen. Erst wenn diese erfüllt sind und der Notar hierüber informiert wurde, reicht er die neue, aktualisierte Gesellschafterliste beim Handelsregister ein. Denn im Verhältnis zur Gesellschaft gilt der Käufer erst dann offiziell als Gesellschafter, wenn er im Registerordner als Gesellschafter aufgenommen wurde. Das hat auch praktische Auswirkungen, da er erst dann seine Stimm- und Gewinnbezugsrechte ausüben kann.

Aus unserer Praxis haben wir es auch immer wieder mit Fällen zu tun, in denen Mandanten aufgrund fehlender oder falscher rechtlicher Beratung in schwierige Konstellationen geraten sind. Denn nicht selten finden sich im Kleingedruckten Fallstricke, die besser frühzeitig geklärt werden sollten.

Hier einige Beispiele:

  • Vinkulierungen und Zustimmungserfordernisse: Viele Gesellschaftsverträge enthalten sogenannte Vinkulierungsklauseln. Ein Verkauf ist dann erst wirksam, wenn die Mitgesellschafter oder die Geschäftsführung der Übertragung explizit zustimmen. Diese Zustimmung sollte gesichert sein, bevor ein Kaufvertrag unterzeichnet und der Kaufpreis bezahlt wird.
  • Vorkaufsrechte: Oft haben bestehende Gesellschafter das Recht, die Anteile zu den gleichen Konditionen vorrangig selbst zu erwerben. Werden diese Rechte übersehen, kann die gesamte Transaktion blockiert werden oder Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
  • Steuerliche Fallstricke & Schenkungsrecht: Der Kaufpreis von GmbH-Anteilen ist zwar frei verhandelbar; weicht er jedoch zu stark vom tatsächlichen Verkehrswert ab, drohen steuerliche Konsequenzen. Die Differenz zwischen Verkehrswert und Kaufpreis könnte als gemischte Schenkung eingestuft und mit einer Schenkungssteuer belegt werden.

Unser Angebot

Der Erwerb von Anteilen oder gar ein Share Deal erfordert neben rechtlicher Präzision auch strategisches Verhandlungsgeschick. Dies gilt umso mehr in internationalen Konstellationen, in denen die Investoren und Anteilskäufer häufig den deutschen Markt und das deutsche Recht nicht so gut kennen. Wir verfügen über langjährige Expertise bei der Begleitung von Anteilstransaktionen und Venture-Capital-Konstellationen, sowohl auf Gründer- als auch auf Investorenseite.

Wir unterstützen Sie umfassend, persönlich und vertrauensvoll bei Ihrem Vorhaben, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken!

Wir prüfen die bestehenden Gesellschaftsstrukturen und Satzungen der Gesellschaften, in die Sie investieren möchten. War die Due-Diligence-Prüfung erfolgreich, entwerfen, prüfen und verhandeln wir maßgeschneiderte Kauf- und Abtretungsverträge, die Ihre wirtschaftlichen Interessen optimal absichern.

Unsere internationalen Mandanten vertreten wir in Deutschland. Für die notarielle Beurkundung müssen Sie oder Ihre ausländischen Partner nicht zwingend persönlich anreisen. Wir bieten unseren Mandanten im In- sowie im europäischen und außereuropäischen Ausland rechtssichere Vertretungslösungen durch unsere Anwälte an.

Planen Sie den Verkauf von Anteilen oder den Einstieg in eine deutsche GmbH? Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Anfrage – wir führen Ihre Transaktion sicher zum Erfolg.

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