Schwerpunkt: GmbH - Umwandlung in eine Holding-Struktur
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Schwerpunkt: GmbH - Umwandlung in eine Holding-Struktur

Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten bei dem Aufbau einer eigenen Holding-Struktur. Viele Unternehmer stehen ab einem gewissen Punkt vor der Frage, wie sie ihr Unternehmen haftungssicher aufstellen, Gewinne steueroptimiert reinvestieren oder den Verkauf von Unternehmensanteilen vorbereiten können. Eine Lösung kann hier der Aufbau einer Holding-Struktur sein.

Besteht bereits eine operative GmbH, lässt sich diese Struktur elegant und steuerneutral über einen sogenannten qualifizierten Anteilstausch gemäß § 21 UmwStG realisieren.

Schritt 1: Die Gründung der Holding und die Kapitalerhöhung

Zunächst gründen die Inhaber der operativen GmbH eine neue Gesellschaft mit dem Gesellschaftszweck der Anteilshaltung und -verwaltung. Das wird die spätere Holding. Da die Holding nicht einfach die operative Gesellschaft übernehmen kann, ohne dass dies steuerlich teilweise existenzielle Auswirkungen hat, muss im nächsten Schritt eine Kapitalerhöhung erfolgen. Die Höhe der Kapitalerhöhung ist irrelevant, es reicht in der Regel ein geringer Betrag. Denn es geht ausschließlich darum, die mit der Kapitalerhöhung verbundene Bildung neuer Geschäftsanteile zu beschließen. Diese neuen Geschäftsanteile benötigt man, um den gewünschten qualifizierten Anteilstausch zu vollziehen. Im Rahmen der Kapitalerhöhung wird beschlossen, dass die neuen Anteile mit einem sogenannten korporationsrechtlichen Aufgeld ausgegeben werden. Das bedeutet, dass nicht nur der Nennbetrag der Anteile von dem Erwerber der Anteile zu bezahlen ist, sondern eine zusätzliche Leistung, das korporationsrechtliche Aufgeld, zu erbringen ist. Dieses Aufgeld wird nicht in bar gezahlt, sondern durch Erbringung einer Sacheinlage mittels Einbringung ihrer bestehenden Anteile an der operativen GmbH. Erwerber dieser neuen Anteile werden die Inhaber der Gesellschaftsanteile der operativen GmbH sein.

Schritt 2: Die Übernahmeerklärung

Die Gesellschafter der operativen GmbH müssen die Verpflichtung zur Übernahme der neuen Anteile an der Holding formell annehmen. Dies geschieht über eine notariell beurkundete Übernahmeerklärung, in welcher die Gesellschafter bestätigen, die neuen Anteile zu den Bedingungen des Erhöhungsbeschlusses zu übernehmen.

Schritt 3: Der Einbringungs- und Abtretungsvertrag

Die Gesellschafter treten nun im Rahmen eines Einbringungs- und Abtretungsvertrags ihre Anteile an der operativen GmbH an die Holding GmbH formal wirksam ab.

Damit der Anteilstausch nicht ungewollt die Aufdeckung stiller Reserven und somit eine potenziell massive Steuerlast auslöst, sollte die Holding verpflichtet werden, die eingebrachten Anteile steuerlich fortzuführen und den sogenannten Buchwertantrag beim Finanzamt zu stellen.

Unser Angebot

Der qualifizierte Anteilstausch ist ein rechtlich präzises und steuerlich in vielen Fällen sehr spannendes Instrument, um eine Holding-Struktur steuerlich weitestgehend neutral zu etablieren. Aufgrund der strengen Vorgaben des Umwandlungssteuerrechts ist eine exakte vertragliche Ausgestaltung essenziell.

Spielen Sie mit dem Gedanken, Ihre GmbH in eine Holdingstruktur zu überführen? Wir beraten und unterstützen Sie von der steuerlichen Vorbereitung, gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, über die Entwurfserstellung bis hin zur notariellen Abwicklung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

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