Lösung internationaler Ehekonstellationen und Lebenspartnerschaften

Da unsere Kanzlei international ausgerichtet ist, haben wir seit zwei Jahrzehnten Erfahrung mit internationalen Ehescheidungen (bzw. Aufhebung von Lebenspartnerschaften) und Folgesachen.

Dies betrifft insbesondere binationale Ehescheidungen (wenn ein Ehegatte deutsch, der andere nicht deutsch ist) und internationale Ehescheidungen (zwei ausländische Ehepartner).

Hierbei klären wir Fragen zur internationalen Zuständigkeit der Gerichte und die Anwendbarkeit der deutschen oder ausländischen Rechtsordnung und entwerfen Vereinbarungen zu relevanten Themen zwischen Eheleuten zweisprachig, deutsch-englisch.

Auch im Vorfeld der Eheschließung empfiehlt sich in den meisten Fällen der Abschluss eines Ehevertrages, auch wenn es oft schwerfällt, bei einer Eheschließung, über die möglichen Folgen einer Trennung nachzudenken. Hierbei sind wir gerne behilflich und bereiten den notariellen Ehevertrag vor.

Häufige Fragen zum Thema Private & Family