Rechtsreferendar:in (m/w/d) für die Anwaltsstation – Schwerpunkt Zivil- und Gesellschaftsrecht mit Schnittstellen zum Migrationsrecht – Teilzeit für Stuttgart gesucht

Stellenausschreibung
FAQs, vpmk Legal Services, Fachwissen, Blaue Karte, Immigration & Citizenship, Real Estate & Inverstment, Private & Family
Wir suchen ab sofort für unser Team in Stuttgart eine/n
Rechtsreferendar:in (m/w/d) für die Anwaltsstation – Schwerpunkt Zivil- und Gesellschaftsrecht mit Schnittstellen zum Migrationsrecht

vpmk Rechtsanwälte Legal Services ist eine moderne, seit über 20 Jahren bestehende Kanzlei mit Sitzen in Berlin und Stuttgart und einer Vielzahl von internationalen Mandantinnen und Mandanten und einem ebenso internationalen Team von Mitarbeitenden. Qualitativ hochwertige und professionelle Beratung setzt für uns zufriedene und motivierte Mitarbeiter voraus. Daher legen wir größten Wert auf eine faire, diskriminierungsfreie und familienfreundliche Arbeitsatmosphäre. Spaß an der Arbeit und ein kollegialer, freundlicher und entspannter Umgang untereinander sowie mit unserer Mandantschaft sind wichtige Bestandteile unserer Kanzleikultur.
Wir sind derzeit 9 Rechtsanwält:innen, welche überwiegend Einzelpersonen und Firmen im In- und Ausland insbesondere im Migrations-, Gesellschafts-, Immobilien-, Marken- und Urheberrecht beraten und vertreten. Ergänzt und unterstützt werden wir von einem symphytischen, internationalen Team an Rechtsfachwirt:innen, ReFas und Legal Assistants.

Deine Aufgaben:

  • Unterstützung der Rechtsanwält:innen bei der Beratung und Vertretung von Einzelpersonen und Unternehmen im In- und Ausland mit den Schwerpunkten Zivil- und Gesellschaftsrecht
  • Mitwirkung bei der Gründung und Strukturierung von Gesellschaften, insbesondere durch ausländische Gründer:innen, Investor:innen und Start-ups
  • Bearbeitung von Mandatsanfragen aus aller Welt
  • Überprüfung juristischer Sachverhalte sowie Recherchetätigkeiten zu zivilrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Mandaten
  • Führen von organisatorischer und rechtlicher Korrespondenz mit unserer Mandantschaft, Behörden und Auslandsvertretungen

Dein Profil:

  • Interesse und Engagement, sich in die Rechtsgebiete des Zivil- und Gesellschaftsrechts sowie in die Schnittstellen zum Migrationsrecht einzuarbeiten
  • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse, weitere Sprachkenntnisse sind von Vorteil
  • Teamfähigkeit, Pragmatismus und Aufgeschlossenheit
  • Willkommen ist haupt- oder ehrenamtliche Erfahrung im Migrations- und/oder Flüchtlingsbereich oder im Umgang mit internationalen Mandant:innen

Wenn Du Interesse daran hast, unser Team zu vervollständigen, freuen wir uns sehr, Dich bald näher kennenzulernen.

Bitte sende Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen inklusive Anschreiben und Gehaltsvorstellungen per E-Mail an Rechtsanwalt Till Heinrich unter heinrich@vpmk.de. Bei Rückfragen sind wir selbstverständlich gerne erreichbar.


cilay coban

DILAY COBAN
GENERAL OFFICE

cilay coban

Dilay Coban

Legal Assistant

GENERAL OFFICE

 

bei vpmk seit 08/2025

 

AUSBILDUNG

Studentin der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin

Diploma in Legal Studies an der Université Grenoble Alpes

 

SPRACHEN

Deutsch, Englisch, Türkisch

 

KONTAKT

Coban@vpmk.de


emilia noeth

EMILIA NÖTH
LEGAL ASSISTANT

emilia noeth

Emilia Nöth

Legal Assistant

IMMIGRATION & CITIZENSHIP

Bei vpmk seit 09/2025


AUSBILDUNG:

Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin und der La Sapienza in Rom
LL.M. in „Governance of Migration and Diversity“ an der Universität Leiden und der Erasmus Universität Rotterdam


SPRACHEN:

Deutsch, Englisch, Italienisch


KONTAKT:

noeth@vpmk.de


Martin Seyfarth, Rechtsanwalt, Immigration & Citizenship

MARTIN SEYFARTH
RECHTSANWALT

Martin Seyfarth, Rechtsanwalt, Immigration & Citizenship

Martin Seyfarth

Rechtsanwalt

SCHWERPUNKTE

  • Familienrecht
  • Migrationsrecht
    • Fachkräfteeinwanderung
    • Allgemeines Aufenthaltsrecht
    • Blaue Karte EU
    • Freizügigkeitsrecht
    • Unternehmer
    • Freiberufler und Künstler
    • Familiennachzug
    • Staatsangehörigkeit

SPRACHEN:
Deutsch / Englisch / Spanisch (B1)

KONTAKT:
seyfarth [at] vpmk.de

 

BIOGRAFISCHES:

  • Geboren in Leipzig
  • Europäisches Freiwilligenjahr in Tàrrega, Katalonien (Spanien) bei associació alba
  • Studium der Rechtswissenschaften in Passau und Santiago de Compostela (USC)
  • Ehrenamtliches Engagement bei der Lebenshilfe Passau e.V., der Studentischen Rechtsberatung Passau e.V. – Refugee Law Clinics Passau sowie für Equal Rights Beyond Borders auf Chios (Griechenland)
  • Tätigkeit als Visumentscheider für das Deutsche Generalkonsulat in Erbil (Autonome Region Kurdistan, Irak)
  • LL.M.-Studium in „International Human Rights Law and Humanitarian Law” an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder)
  • Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin
  • Seit 12/2024 bei vpmk Rechtsanwälte Legal Services in Berlin
  • Seit 2025 zugelassener Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Berlin


Saadet Cagla Yilmaz General office

SAADET CAGLA YILMAZ
GENERAL OFFICE

Saadet Cagla Yilmaz General office

Saadet Cagla Yilmaz

General Office

bei vpmk seit 02/2025

AUSBILDUNG
Studentin der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin

SPRACHEN:
Deutsch, Englisch, Türkisch

KONTAKT:
yilmaz [at] vpmk.de


Mehr Digitalisierung im Arbeitsverhältnis

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Mehr Digitalisierung im Arbeitsverhältnis:

Seit dem 1. Januar 2025 entfällt die strenge Schriftform (umgangssprachlich auch „Papierform“ genannt) für den Nachweis der Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz sowie für Arbeitszeugnisse. Der Nachweis kann künftig in Textform, etwa per E-Mail, erfolgen, solange er für Arbeitnehmer zugänglich, speicherbar und ausdruckbar ist. Arbeitszeugnisse können ebenfalls elektronisch mit qualifizierter Signatur übermittelt werden, sofern der Arbeitnehmer zustimmt. Arbeitnehmer behalten jedoch das Recht auf ein schriftliches Zeugnis, wenn gewünscht.


Neue Beträge für Mindestlohn, Mini- und Midi-Jobs

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Neue Beträge für Mindestlohn, Mini- und Midi-Jobs

Ab dem 1. Januar 2025 stieg der Mindestlohn in Deutschland auf 12,82 € brutto pro Stunde.

Zudem wurde die monatliche Verdienstgrenze für Mini-Jobs von 535 € auf 556 € angehoben. Mini-Jobs sind geringfügige Beschäftigungen mit einer Verdienstgrenze, bei denen Arbeitnehmer ihren vollen Lohn ohne Abzüge für Steuern oder Sozialabgaben erhalten bzw. nur einen geringen Betrag in die Rentenversicherung einzahlen.

Durch die Erhöhung beim Mini-Job stieg auch für die Midi-Jobs im sogenannten Übergangsbereich die untere Verdienstgrenze auf 556,01 €, die obere Verdienstgrenze bleibt bei 2.000 € unverändert. Midi-Jobber zahlen dabei niedrigen Sozialversicherungsbeiträge, erhalten aber die vollen Leistungen (z.B. sind sie krankenversichert).

Für Midijobber besteht hier ggf Handlungsbedarf: Das Entgelt muss ab 01.01.2025 auf mindestens 556,01 € erhöht werden, damit der Mitarbeiter auch weiterhin Sozialversicherungsleistungen erhält.


leah

LEAH SEIBOLD
LEGAL ASSISTANT

leah

Leah Seibold

Legal Assistant
Business & Companies

Bei vpmk seit 10/2024

AUSBILDUNG

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz
  • Laufendes Studium Wirtschaftsrecht LL.B. an der Internationalen Hochschule
  • Ehrenamtliche Bewährungshelferin bei der BGBW

SPRACHEN:
Deutsch, Englisch

KONTAKT:
seibold [at] vpmk.de


vpmk wird von Rechtsanwälten als eine der profiliertesten Kanzleien für Migrationsrecht in Berlin empfohlen

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vpmk wird von Rechtsanwälten als eine der profiliertesten Kanzleien für Migrationsrecht in Berlin empfohlen

In Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt Research Institute (HRI) hat der Tagesspiegel die besten Anwälte der Hauptstadt für mehrere Rechtsgebiete ermittelt. Über 3700 Anwältinnen und Anwälte wurden dafür befragt.

Wir freuen uns sehr, von den Kolleginnen und Kollegen als eine der besten Anwaltskanzleien im Bereich des Migrationsrechts genannt zu werden.

Überdies freuen wir uns, dass unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Migrationsrecht Christoph von Planta als einer der profiliertesten Rechtsanwälte Berlins im Bereich des Migrationsrechts empfohlen wird.


Am 27.06.2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten.

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Am 27.06.2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten

  • Die erforderliche Aufenthaltsdauer wird von acht auf fünf Jahre reduziert.
  • Liegen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 und besondere Integrationsleistungen, insbesondere besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement vor, verkürzt sich die erforderliche Aufenthaltsdauer auf drei Jahre.
  • Die Mehrstaatigkeit wird erlaubt. Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen müssen Sie Ihre aktuelle Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben.

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.