Stephanie Dufner und Volker Mauch als „Deutschland beste Anwälte 2023“ vom Handelsblatt ausgezeichnet

Stephanie Dufner und Volker Mauch als „Deutschland beste Anwälte 2023“ vom Handelsblatt ausgezeichnet
Bei der diesjährigen Auswahl von „Deutschlands beste Anwälte 2023“ durch das Handelsblatt wurden Stephanie Dufner für Migrationsrecht und Volker Mauch für Arbeitsrecht ausgezeichnet. Wir freuen uns über diese Anerkennung.
Das Whistleblower-Gesetz kommt (mit Wirkung ab 2.07.2023):

Das Whistleblower-Gesetz kommt (mit Wirkung ab 2.07.2023):
Das Whistleblower-Gesetz schützt unter anderem Arbeitnehmer, die Rechtsverstöße innerhalb ihres Unternehmens intern melden möchten, ohne hierdurch Nachteile befürchten zu müssen. Kernpunkt des Gesetzes ist, dass Arbeitgeber mit mehr als 50 Arbeitnehmern ihren Arbeitnehmern Ansprechpartner auch für anonyme Meldungen zur Verfügung stellen müssen. Gleichzeitig werden meldende Arbeitnehmer – falls die Meldung nicht anonym ist oder bleibt – vor Nachteilen geschützt.
Das Gesetz kann bei richtiger Umsetzung das Unternehmen vor späteren Schadensersatzprozessen schützen und ein wesentlicher Bestandteil der eigenen Compliance-Tools sein. Falsch angewendet oder nicht berücksichtigt bietet es jedoch erhebliche Risiken für Unternehmen.
Die Bundesregierung setzt damit die EU-Richtline 2019/1937 um, deren Umsetzungsfrist bereits abgelaufen ist.
Wenn Sie Hilfe im Hinblick auf das so genannte Hinweisgebergesetz benötigen, so sprechen Sie uns gerne an.
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Verbändebeteiligung
Unsere Rechtsanwälte haben zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung Stellung genommen.
Unsere Stellungnahme finden Sie hier.
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Mindestgehaltsgrenzen im Arbeitsmigrationsrecht 2023

Mindestgehaltsgrenzen im Arbeitsmigrationsrecht 2023
Die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird im Jahr 2023 deutlich steigen. Daher steigen im Jahr 2023 – im Gegensatz zu 2022 – die Mindestgehaltsgrenzen im Bereich der Arbeitsmigration deutlich an. Für 2023 gelten folgende Mindestgehaltsgrenzen:
Große Blaue Karte EU (§ 18b Abs. 2 S. 1 AufenthG): 58.400 Euro/ Jahr bzw. 4.867,00 €/ Monat
Kleine Blaue Karte EU für Beschäftigung in Mangelberufen, d.h. Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, IT-Fachkräfte und Ärzte, § 18b Abs. 2 S. 2 AufenthG: 45.552 Euro/ Jahr bzw. 3.796,00 Euro/ Monat
Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte im IT-Bereich mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen (§ 19c Abs. 2 AufenthG iVm § 6 BeschV): 52.560 Euro/ Jahr bzw. 4.380 Euro/ Monat
Aufenthaltserlaubnis für ältere Fachkräfte nach §§ 18a, 18b Abs. 1 AufenthG, die nach Vollendung des 45. Lebensjahres eine Beschäftigung erstmals aufnehmen (§ 18 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG): 48.180 Euro/ Jahr bzw. 4015,00 €/ Monat
Aufenthaltserlaubnis für ältere und erstmalig Beschäftigte nach der Westbalkan-Regelung oder für Berufskraftfahrer nach Vollendung des 45. Lebensjahres (§ 1 Abs. 2 BeschV): 48.180 Euro/ Jahr bzw. 4015 €/ Monat
Grunderwerbssteuererhöhung zum 01.01.2023 in Sachsen und Hamburg

Grunderwerbssteuererhöhung zum 01.01.2023 in Sachsen und Hamburg
In Sachsen steigt die Grunderwerbssteuer ab 1.01.2023 von 3,5% auf 5,5% – also um ganze 2% des Kaufpreises.
Auch in Hamburg steigt die Grunderwerbsteuer zu diesem Datum auf 5,5%, allerdings von vormals 4,5%. Für junge Familien ist für selbstgenutzte Wohnimmobilien hingegen eine Ermäßigung auf 3,5% geplant.
In beiden Fällen gilt – es lohnt sich, dieses Datum beim Abschluss von Immobilienkaufverträgen im Auge zu behalten. Maßgeblich ist in der Regel das Datum des Kaufvertragsabschlusses im Notariat.