Fokus : Business Immigration aus den Golfstaaten nach Deutschland
Your business. Your family. Your future in Germany. We handle the rest.
Firmengründung und Aufenthaltsrecht – alles aus einer Hand

Die geopolitische Lage in der Golfregion hat vielen Unternehmern und hochqualifizierten Fachkräften vor Augen geführt, wie wichtig ein verlässlicher und zukunftssicherer Standort für die eigene berufliche und wirtschaftliche Planung ist. Viele überlegen daher, wie sie sich, ihre Familien und ihr Vermögen langfristig in Europa aufstellen können.

Deutschland bietet hierfür eine besonders attraktive Perspektive. Als politisch und rechtlich stabiler Standort verfügt Deutschland über verlässliche staatliche Strukturen, hohe Rechtssicherheit und die größte Volkswirtschaft Europas. Zugleich bleibt Deutschland ein zentraler Wirtschafts-, Investitions- und Innovationsstandort mit vielfältigen Chancen für Unternehmensgründungen, Beteiligungen und qualifizierte Beschäftigung.

Ein Engagement in Deutschland bedeutet dabei nicht zwingend, die Heimat aufzugeben. Vielmehr kann es eine strategische Entscheidung sein, eine stabile zweite Basis für die eigene Familie, das eigene Unternehmen und die persönliche Zukunft zu schaffen. Deutschland bietet hierfür nicht nur Sicherheit und Planbarkeit, sondern auch langfristige Perspektiven für Investitionen, Unternehmertum und berufliche Entwicklung.

Wir sind eine auf Business Immigration spezialisierte deutsche Anwaltskanzlei. Wir begleiten internationale Unternehmer aus der Golfregion seit über 25 Jahren durch den gesamten Prozess – von der Firmengründung bis zum Aufenthaltstitel für sich, ihre Familie und auch für Mitarbeiter in ihren Unternehmen. Ein reibungsloses Verfahren ist kein Zufall, sondern das Ergebnis präziser rechtlicher Arbeit – und genau dafür stehen wir.

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Ihr Weg nach Deutschland – zwei Optionen, zwei bewährte Routen

Route 1: Gründung, Businessplan & Aufenthaltserlaubnis als Selbstständiger

Dies ist der klassische Weg für Unternehmer, die ihr eigenes Unternehmen in Deutschland aufbauen und leiten möchten.

Wie funktioniert das?

Wer in Deutschland ein Unternehmen gründet und als Mehrheitsgesellschafter oder alleiniger Inhaber die unternehmerische Verantwortung trägt, gilt nach deutschem Recht als selbstständig. Auf dieser Grundlage kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden – für Sie, Ihren Ehepartner und Ihre Kinder.

Die deutschen Behörden prüfen dabei drei wesentliche Dinge:

  • Wirtschaftliches Interesse: Bringt Ihre Geschäftsidee einen echten Mehrwert für den regionalen und deutschen Markt? Schafft sie Arbeitsplätze, fördert Innovation oder deckt einen regionalen Bedarf?
  • Positive Auswirkungen auf die Wirtschaft: Ihr Vorhaben muss die lokale oder überregionale Wirtschaft stärken – durch Investitionen, neue Technologien oder die Schaffung von Beschäftigung.
  • Gesicherte Finanzierung: Sie müssen nachweisen, dass das Unternehmen und Ihr Lebensunterhalt – auch für Ihre Familie – solide finanziert sind.

Das klingt komplex – und das ist es auch. Genau deshalb sind wir die richtigen Ansprechpartner.

Was wir für Sie tun:

Wir übernehmen die Gründung Ihrer deutschen GmbH vollständig für Sie. In der Regel müssen Sie lediglich einmal eine deutsche Botschaft in Ihrer Nähe aufsuchen, um die notwendigen Unterschriften zu leisten – den Rest erledigen wir. Parallel dazu erstellen wir Ihren Businessplan für Ihre Geschäftsidee – professionell, optimal auf das Aufenthaltsverfahren zugeschnitten und überzeugend.

Unser Immigrationsteam aus erfahrenen Immigrationsspezialisten koordiniert das gesamte Aufenthaltsverfahren, von der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen, über die Koordination des Visumsantrags bei der Botschaft bis zur Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

Alles aus einer Hand. Ein Ansprechpartner. Ein reibungsloses Verfahren.

Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für bis zu drei Jahre erteilt. Wenn Ihr Unternehmen läuft und der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist, können Sie bereits nach drei Jahren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland beantragen – eine Perspektive, die kaum ein anderer Einwanderungsweg in diesem Zeitrahmen bietet.

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Route 2: Investor & Geschäftsführer – Aufenthalt auch in anderen Gesellschafterkonstellationen

Wer sein künftiges Business in Deutschland gemeinsam mit Partnern aufbauen möchte, muss nicht zwingend Mehrheitsgesellschafter sein oder überhaupt Anteile halten. Die Entscheidung für einen Weg über die Minderheitsbeteiligung hat den Vorteil, dass das relativ aufwendige Aufenthaltsverfahren für Selbstständige entfällt. Der Aufenthaltstitel kann über die Erwerbstätigkeit als Geschäftsführer oder leitender Angestellter beantragt werden. Dies geht in der Regel schneller und unkomplizierter.

In solchen Minderheitskonstellationen wäre dann auch das sogenannte Visum zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland eine interessante Alternative. Dieser Weg eignet sich für Fachkräfte mit anerkanntem Hochschul- oder Berufsabschluss ebenso wie für Geschäftsführer, leitende Angestellte und hochqualifizierte Unternehmensspezialisten.

Wer über einen anerkannten oder gleichwertigen Abschluss und ein konkretes Arbeitsplatzangebot verfügt, kann grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen. In geeigneten Fällen kann das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG genutzt werden, um das Verfahren schneller voranzubringen.

Ein Hochschul- oder Berufsabschluss ist jedoch nicht immer erforderlich. Auch Geschäftsführer, Personen in leitenden Positionen und Unternehmensspezialisten mit besonderen, insbesondere unternehmensspezifischen Kenntnissen können einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten. Entscheidend sind die konkrete Position, die berufliche Erfahrung, der Verantwortungsbereich und die Bedeutung der Tätigkeit für das deutsche Unternehmen.

Auch die Blaue Karte EU kann eine attraktive Option sein. Sie kommt grundsätzlich für hochqualifizierte Beschäftigte mit entsprechendem Arbeitsplatzangebot in Betracht und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss offenstehen.

Dieser Weg eignet sich insbesondere für:

  • Fachkräfte mit anerkanntem Hochschul- oder Berufsabschluss
  • Geschäftsführer und leitende Angestellte
  • Unternehmensspezialisten mit besonderen Fachkenntnissen
  • Hochqualifizierte Personen mit einschlägiger Berufserfahrung
  • IT-Spezialisten – gegebenenfalls auch ohne Hochschulabschluss
  • Personen, die eine verantwortungsvolle Position in einem deutschen Unternehmen übernehmen möchten

Allerdings entfallen in all diesen Konstellationen die großen Vorteile der Route 1: Das Unternehmen gehört Ihnen dann auch nicht (alleine) und Sie werden faktisch die unternehmerische Kontrolle abgeben müssen. Außerdem besteht in diesem Fall auch keine Möglichkeit, bereits nach drei Jahren einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu beantragen. Wichtig ist in solchen Konstellationen auch der Hinweis, dass Gesellschafterstrukturen innerhalb der Familie von den Behörden erfahrungsgemäß kritisch betrachtet werden und dies kann das Verfahren erheblich erschweren.

Wir beraten Sie offen, welche Struktur in Ihrer Situation rechtlich tragfähig und unternehmerisch sinnvoll ist.

Wie funktioniert das?

Wer sein Unternehmen in Deutschland gemeinsam mit Partnern aufbaut, entscheidet selbst über die Gesellschafterstruktur – und damit auch über den aufenthaltsrechtlichen Weg. Wir gründen das Unternehmen in der von Ihnen gewünschten Konstellation und können dabei Gesellschafter aus aller Welt vertreten. Für reine Gesellschafter ist kein Wohnsitz, kein Aufenthalt und keine sonstige Zulassung in Deutschland erforderlich.

Unser Immigrationsteam übernimmt das gesamte Aufenthaltsverfahren für Sie und koordiniert es eng mit der Gründung. Schon zu Beginn der Beratung prüfen wir Ihre Qualifikation, Ihre Berufserfahrung und die geplante Position und entwickeln daraus die passende aufenthaltsrechtliche Strategie – über das beschleunigte Fachkräfteverfahren, eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft, die Blaue Karte EU oder eine Beschäftigung als Geschäftsführer, leitender Angestellter oder Unternehmensspezialist.

Wir unterstützen Sie und das deutsche Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses und übernehmen die Vorbereitung und Koordination des Visums- und Aufenthaltsverfahrens.

Wir analysieren Ihre individuelle Situation und finden den für Sie optimalen Weg – rechtlich sauber, strategisch klug und mit dem Ziel, das Verfahren so effizient wie möglich zu gestalten.

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Unser Angebot

Wir gründen Ihre deutsche GmbH vollständig für Sie – von allen Gründungsdokumenten über den Notartermin bis zur Eintragung im Handelsregister, Gewerbeamt und Transparenzregister.

Parallel dazu erstellen wir, wenn Sie das wünschen, Ihren Businessplan: professionell, behördenkonform und mit fundierter Marktanalyse, Finanzplanung und strategischer Ausrichtung.

Sobald das Unternehmen steht, übernimmt unser Immigrationsteam das gesamte Visum- und Aufenthaltsverfahren – für Sie und Ihre Familie.

Alle drei Bereiche werden bei uns parallel und koordiniert bearbeitet – damit kein Schritt auf den anderen warten muss und das Verfahren so schnell wie möglich abgeschlossen werden kann.

Sprechen Sie uns an – wir garantieren kurze Wege und schnelles Arbeiten
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Häufige Fragen zum Thema Business & Companies

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